Ferien, Urlaub in Ungarn

Ferien, Urlaub in: Ungarn, Italien

Ferien, Urlaub in: Ungarn, Italien

AGB Vertragsbedingungen

Die folgenden Bedingungen, die der Kunde mit seiner Buchung anerkennt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem buchenden Kunden, dem FERIENSERVICE JULIA KOVÀCS (FESERV JK) und dem Objekteigner.

Bitte lesen Sie die Punkte hierzu aufmerksam durch.

1. LEISTUNGSUMFANG Ferienservice Kovács arbeitet als Vermittler der Kundenbuchung für FeWos an die jeweiligen Objekteigner bzw. deren Vertreter und ist berechtigt in deren Namen Buchungen anzunehmen, zu bestätigen und Anzahlungen auf den Mietbetrag als Teil der Gesamtsumme einzunehmen.

Mit der Bestätigung der Buchung ist das gebuchte Objekt für den Kunden zuverlässig reserviert.

Dem Kunden entstehen (außer Kaution vor Ort) keine weiteren Kosten.

Für die Leistungen sind die Angaben auf unserer Web-Seite, unseren Angeboten und Bestätigung/Rechnung gültig.

RECHNUNGEN im Namen des Eigners erhalten Sie durch FESERV JK ausschließlich per E-mail.

2. ANMELDUNG der BUCHUNG Mit der Anmeldung bietet der Kunde FESERV JK den Abschluss eines FeWo-Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Online-Buchung (E-mail), mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigene einsteht, soweit er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit Bestätigung/Rechnung durch FESERV JK zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form und wird durch E-mail vorgenommen. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das FESRV JK 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt nach dem neuen Angebot zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt.

3. BEZAHLUNG Die Anzahlung durch den Anmelder an FESRV JK, 20 % des Rechnungsbetrages, hat innerhalb 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Restmietbetrag (ausgewiesen auf der Rechnung) ist dem Eigner (bzw. Vertreter) bei Ankunft am Urlaubsort bar in EUR zu entrichten.

Nach Eingang der Anzahlung erhält der Kunde die Reiseunterlagen mit genauen Angaben zum Zielort und Mietobjekt.

Anspruch darauf besteht nur, wenn die Anzahlung geleistet wurde.

Geht die Anzahlung nicht fristgerecht bei FESER JK ein, so gilt das Mietobjekt zur anderweitigen Vermietung als freigegeben.

4. KAUTION Die Eigner erheben zur Ihrer Sicherheit eine Mietkaution, die in der Rechnung ausgewiesen wird.

Der Betrag wir nach schadenfreiem Mietverlauf dem Mieter rückerstattet.

5. LEISTUNG- und PREISÄNDERUNGEN Vorbehalten bleibt, die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Mietkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen und Wechselkursänderungen in der Form anzupassen, wie die Erhöhung pro Person auf den Rechnungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn mehr als 4 Monate liegen.

6. RÜCKTRITT durch den KUNDEN; UMBUCHUNG; ERSATZPERSONEN Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Empfohlen wird, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder die Miete gar nicht an, so kann der Eigner durch FESERV JK Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts zum Mietbeginn und ist wie folgt prozentual zum Rechungspreis pauschaliert.

Bis 40 Tage vor Mietbeginn 10 % + 20,-- € Stornogebühr

39 – 30 Tage vor Mietbeginn 30 % + 20,-- €

29 – 15 Tage vor Mietbeginn 50 % + 20,-- €

14 – 08 Tage vor Mietbeginn 80 % + 20,-- €

Ab 07. Tag vor Mietbeginn 100 %

Tritt der Kunde die Miete gar nicht an, so haftet er dennoch für den gesamten Rechungsbetrag.

Dem Mieter bleibt die Möglichkeit offen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die geltend gemachten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind.

Die Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Der Kunde kann bis 10 Tage vor Mietbeginn verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintritt. Der Kunde haftet als Gemeinschuldner mit dem Dritten für den Vertragspreis.

Umbuchungswünsche auf ein anderes Objekt, anderen Ort oder Zeitpunkt müssen bis 14 Tage vor Mietbeginn gestellt werden. Nach dieser Frist gilt die Umbuhung als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

Für jede Vertragsänderung beträgt die Umbuchungsgebühr 20.-- €

7. RÜCKTRITT und KÜNDIGUNG durch den VERMIETER Der Eigner kann vor Antritt der Mietzeit oder während derselben ohne Fristeinhaltung kündigen, wenn der Mieter die Erfüllung des Vertrags trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Auflösung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Anspruch des Eigners und FESERV JK auf den Vertragspreis bleibt dadurch unberührt.

8. UNMÖGLICHKEIT und ERSATZLEISTUNG Kann ein gewünschtes Objekt auch nach Buchungsbestätigung aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, so kann der Kunde ein Ersatzobjekt annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Die bereits bezahlten Beträge werden im Rücktrittsfall umgehend erstattet.

9. GEWÄHRLEISTUNG Für die Erbringung der vertraglichen Leistung ist ausschließlich der Haus- bzw., Wohnungseigner zuständig und verantwortlich. Berechtigte Mängel sind ihm oder seinem Vertreter zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen. Unterlässt der Mieter solches, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Für die Behebung ist dem Eigner oder Vertreter eine Frist von 3 Werktagen zu gewähren.

Die Behebung kann bei unverhältnismäßigem Aufwand auch verweigert werden. Abhilfe kann dann auch durch Ersatzleistung erfolgen. FESERV JK haftet nicht für mangelnde Deutschkenntnisse des Eigners. Der Anspruch auf die Anzahlung bleibt bei Reklamationen unberührt.

9.1 MITWIRKUNGSPFLICHT Der Mieter muss im gesetzlichen Rahmen Mithilfe bei der Minderung oder Beseitigung eines Schadens leisten um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

10. VERTRAGSAUFHEBUNG wegen HÖHERER GEWALT Wird die Vertragserfüllung wegen nicht vorhersehbarer Umstande höherer Gewalt unmöglich, so kann der Vertrag vom Eigner wie auch vom Mieter gekündigt werden.

Der Eigner kann für die erbrachten oder bis Vertragsende noch zu erbringenden Leistungen angemessene Entschädigung verlangen, soweit solche nicht bereits abgegolten sind.

11. PASS-, ZOLL- und GESETZESVORSCHRIFTEN Für deren Einhaltung ist der Kunde selbst verantwortlich. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer.

12. REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Wir empfehlen Ihnen dringend, schließen Sie vor der Reise eine Versicherung für die Kosten eines Rücktritts vom Mietvertrag ab. Unsere Empfehlung ist z.B. die ERV, Europäische Reiseversicherung in München. So werden bei begründetem Rücktritt die Rücktrittskosten bis auf einen Selbstbehalt (20 %) übernommen.

13. ANERKENNUNG der VERTRAGSBESTIMMUNGEN Jeder anmeldende Kunde erkennt mit seiner Anmeldung/ /Buchung diese Vertragsbedingungen für sich und alle mit angemeldeten Personen als verbindlich an.

14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. GERICHTSSTAND Für Klagen gegen FESERV JK gilt als Gerichtsstand deren Firmensitz. Den Objekteigner kann der Mieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Vollkaufleute, Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand, ausländischem Wohnsitz oder bei Klageerhebung unbekanntem regelmäßigen Aufenthaltsort gilt als Gerichtsstand der Ort des Firmensitzes.

16. DATENSCHUTZ Alle persönlichen Daten, die der Kunde zur Vertragsvermittlung bekannt gibt, werden gemäß Datenschutzgesetz vertraulich behandelt und vor Missbrauch geschützt.

FERIENSERVICE Julia KOVÀCS Kolpingstrasse 19 D-77723 Gengenbach

AGB Kontakt Impressum Links Home